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Ov.: der Lostopf (vollst. urna sortium, Amm. 14, 11, 26)
Odinus Thorus hat geschrieben: Wer kam eigentlich auf die Idee, das Gefäss, wo die Stimmen einer Wahl gesammelt werden, ausgerechnet
Die Wahlzettel eines ergebnislosen Wahlgangs werden alter Tradition folgend mit nassem Stroh (unter Beigabe von Öl oder Pech) verbrannt, sodass der von außen sichtbare Rauch schwarz erscheint. War die Wahl erfolgreich, werden die Stimmzettel mit trockenem Stroh und reichlich Werg verbrannt. Der aufsteigende weiße Rauch zeigt den Wartenden die Wahl eines neuen Papstes an. Da die Rauchzeichen nicht immer eindeutig erkennbar waren, werden den Wahlzetteln in jüngerer Zeit Chemikalien hinzugefügt, die für schwarzen oder weißen Rauch sorgen.
iurisconsultus hat geschrieben:Ach sinestudio, du selbst bist im Jänner über einen ersten Hinweis gestolpert:
viewtopic.php?f=25&t=46525Ov.: der Lostopf (vollst. urna sortium, Amm. 14, 11, 26)
"urna" ist das italienische Wort für Topf oder Krug. Von diesem italienischem Wort wurde im 16. Jahrhundert das Wort "Urne" entlehnt.
Im Deutschen wird das Wort aber meist nur für das Behältnis für Stimmzettel oder für Asche von Verstorbenen verwendet. Italiener bewahren in diesen Gefäßen auch anderes auf.
Odinus Thorus hat geschrieben: Es muss da auch in der deutschen Tradition seit 1848, deren Träger ja sonst peinlichst alles beiseite geräumt haben, was an Reich und Pabst und Kirche erinnerte, jemand mal bestimmt haben, dass dieses Gefäss weiterhin Urne heisst, obwohl da ja nichts mehr verbrannt wird, oder?
medicus hat geschrieben:Odinus Thorus hat geschrieben: Es muss da auch in der deutschen Tradition seit 1848, deren Träger ja sonst peinlichst alles beiseite geräumt haben, was an Reich und Pabst und Kirche erinnerte, jemand mal bestimmt haben, dass dieses Gefäss weiterhin Urne heisst, obwohl da ja nichts mehr verbrannt wird, oder?
Warum muss da jemand etwas bestimmen, wenn nichts geändert wird, und eine eingebürgerte Bezeichnung bestehen bleibt.
Odinus Thorus hat geschrieben:Aber die Diskussion ist ohne Grundlage, solange wir nicht wissen, wann Wahlurn als politischer Begriff in der dt. Sprache das erste Mal auftrat.
WAHLURNE, f. das gefäsz, in das die stimmzettel gelegt werden: das wahlrecht wird in person durch verdeckte, in eine wahlurne niederzulegende stimmzettel ohne unterschrift ausgeübt. wahlgesetz des nordd. bundes vom 31. mai 1869, § 10. in einer reihe von wendungen steht wahlurne sinnbildlich für /Bd. 27, Sp. 595/ die wahlhandlung: ob die wahlberechtigten genöthigt werden, stundenweit zur wahlurne zu gehen. stenogr. berichte des reichstages 18. 4. 1871, s. 258; während 8000 wähler zur wahlurne geeilt sind. 17. 4. 1871, s. 244; dasz die an die wahlurne tretenden personen nicht mit ihrem gewissen in konflikt gebracht werden dürfen. 11. 2. 1888, s. 842; unmittelbar vor der wahl handelt es sich darum ..., die wähler zur wahlurne zu bringen. s. 851; dasz der bisherige abgeordnete ... mit groszer majorität aus der wahlurne hervorgegangen ist. 22. 4. 1871, s. 319.
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