Schauen wir uns "in pago qui Antes dicitur" noch einmal im Lichte von BS § 259 (c) an. Es ergeben sich zwei grundsätzliche Deutungsmöglichkeiten:
I. Keine Attraktion des Relativpronomens, wenn Prädikatsnomen ein Eigenname ist (klassischer Regelfall): Relativpronomen richtet sich nach dem Bezugswort im übergeordneten Satz, Folge hier: keine Rückschlüsse auf Genus und Numerus von Andes möglich. Andes könnte demnach sein
1) Masc. Sg. (Andes, is m., Lewis&Short)
2) Masc. Pl. (Andes, ium m.)
3) Fem. Sg. (Andes, is f., Kirsch)
4) Fem. Pl. (Andes, ium f., Georges).
Nach Nardoni ist nun Andes der Name eines keltischen Stammes, wobei hier der Kanton der Andes („the tribe territory“) gemeint ist. Keltische Namen auf „-es“ bezeichnen, so Nardoni, keine spezielle Ortschaft (Nardoni, S. 47: "never indicated a city, a village..."). Andes ist also eher als Plural zu deuten. Georges muss sich allerdings die Frage stellen lassen, weshalb er hier ein Femininum Plural sieht.
II. Bei der Attraktion richtet sich das Relativpronomen nach dem Prädikatsnomen Andes, sodass in diesem Fall eindeutig auf dessen Genus und Numerus geschlossen werden könnte: Masc. Sing. Diese von Lewis&Short favorisierte Deutung (Andes, -s m.) scheint aber, folgt man Nardoni, wohl kaum noch verteidigt werden können.
Damit soll nun auch Zythophilens ursprüngliches prächtiges Distichon wieder im alten Glanz erstrahlen:
Zythophilus hat geschrieben:Octobres uatem genuerunt Andibus Idus:Non erit his maior – Musa fatere! – dies.