Auch ich komme nun einmal - wohlgemerkt zum ersten Mal - in den Genuss mich mit einem textkritischen Apparat (genauer gesagt mit einem aus Cicero's Werk "De legibus") auseinandersetzen zu dürfen.
Nun bin ich auf einige Unschlüssigkeiten meinerseits gestoßen. Hier die Textstelle (Cicero, De leg. 19):
constituendi vero iuris ab illa summa lege capiamus exordium, quae saeclis †communibus ante nata est quam scripta lex ulla, aut quam omnino civitas constituta.
Hier erst einmal der Apparat an sich:
"communibus certe corruptum: compluribus Vict.: alii alia, exspectaveris multis vel permultis
ante nata PH: ante nota AB: annata rell. (-n- R, armata S²)"
Jetzt zu meinen Fragen/Unklarheiten:
1. Was bedeutet dieses 'certe corruptum'? Auf der Suche nach 'corruptum' stieß ich auf Bedeutungen wie 'vernachlässigt, im Urteil verkehrt". Bezieht sich dies auf das folgende 'compluribus' aus der Handschrift Vict.?
2. 'alii alia, exspectaveris multis vel permultis': Mit dieser Anmerkung kann ich rein garnichts anfangen. "die Anderen ... , du hast von vielen oder sehr vielen erwartet/erwünscht"? Inwiefern kann ich das ganze mit 'communibus/compluribus' in Zusammenhang bringen?
3. 'annata rell.'. rell. steht für "reliqui" und bedeutet, dass die übrigen Handschriften 'annata' überliefern. Ist das soweit richtig?
4. Was bedeutet dieses (-n- R, armata S²)? Steht S² für den zweiten Verbesserer von Handschrift S, der also 'armata' überliefert? So zumindest fand ich diese '²' definiert.
Was jedoch bedeutet das ' -n- '?
Für jede Hilfe wär ich wirklich sehr sehr dankbar.
Herzlichen Dank.