Latein im 18. Jahrhundert

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Latein im 18. Jahrhundert

Beitragvon rogorido » Do 11. Apr 2013, 09:52

hallo,

ich bin gerade über einen Text gespoltert, der mir einige Schwierigkeiten bereitet. Es handelt sich um einen Text zu kanonischem Recht aus dem 18. Jahrhundert, wo ich folgende Stelle finde:

Reliquiae sanctorum in hominum commercio, quo ad (quoad?) pretium permitti non debent.


Dieses "permitti" ist wörtlich, ich habe mich nicht vertippt (S. 14-5 in http://books.google.de/books?id=ZYpEAAAAcAAJ).

Meine Frage ist: ich würde sagen, der Satz heisst so etwas wie (ich bin nicht Deutsch-Muttersprachler): Heiligenreliquien dürfen nicht im Handel unter Menschen erlaubt werden...

Mir bereiten 2 Sachen Schwierigkeiten:
1. dieses quoad pretium... hat jemand eine Idee, wie das übersetzt werden könnte?
2. vor allem dieses "permitti": es sieht wie ein passives Infinitiv aus, pero diese Form existiert anscheinend nicht.

Irgendeine Idee? Vielen Dank im voraus!
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Re: Latein im 18. Jahrhundert

Beitragvon Oedipus » Do 11. Apr 2013, 12:55

Reliquiae sanctorum in hominum commercio, quoad pretium permitti non debent.


Heiligenreliquien dürfen im Handel unter Menschen - bis zum <endgültigen> Kaufpreis, (bis ein Kaufpreis festgelegt wurde) - nicht erlaubt werden.

Hier scheint nach "quoad pretium" das Verb ausgefallen zu sein...

Vielleicht in solchen Dokumenten eine feststehende Wendung? Man findet sie zumindest bei Google Books öfters ohne Verbum.

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Re: Latein im 18. Jahrhundert

Beitragvon Tiberis » Do 11. Apr 2013, 13:02

ganz richtig: permitti ist infinitiv praesens.
ich verstehe den satz etwas anders als Oedipus:
Reliquiae sanctorum in hominum commercio, quo ad (quoad?) pretium permitti non debent.
wörtlich: heiligenreliquien sollen , in bezug auf den preis, im verkehr / warenaustausch der menschen nicht übergeben werden = heiligenreliquien sollen von den menschen nicht zu einem preis gehandelt werden.
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Re: Latein im 18. Jahrhundert

Beitragvon rogorido » Do 11. Apr 2013, 20:41

Oedipus und Tiberis: vielen Dank für eure nützlichen Antworten. Ich glaube auch, dass der Sinn in Tiberis' Übersetzung besser wiedergegeben ist.
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Re: Latein im 18. Jahrhundert

Beitragvon RM » Do 11. Apr 2013, 21:38

Das heißt: "Heiligenreliquien dürfen für den Handel zwischen Menschen (natürlichen Personen) zu einem bestimmten Preis nicht zugelassen werden."
Wer nähere Erläuterungen braucht, kann im Kontext weiterlesen: "Sie sind nämlich von nicht schätzbarem/bestimmbaren Wert, sondern stehen außerhalb jeder Preiskategorie. Sie können (dürfen) auch nicht für den Verkauf ausgestellt werden. Sie dürfen auch nicht von Reliquienschreinverfertigern, Spekulanten, Goldschmieden, Händlern in deren Läden, Häusern oder anderen öffentlichen oder privaten Lokalen zum Zwecke des Verkaufs an Menschen (natürlichen Personen) ausgestellt werden."

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Re: Latein im 18. Jahrhundert

Beitragvon rogorido » Fr 26. Apr 2013, 03:11

RM: ein wenig spät, aber tausend Dank!
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Re: Latein im 18. Jahrhundert

Beitragvon RM » Fr 26. Apr 2013, 07:28

Keine Ursache :)

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