von consus » Di 18. Mär 2014, 11:36
Addendum.
Im Netz findet man, wie auch Marcus sagt, in der Juristensprache die Formulierung "praesumitur bonus", z.B. "Quilibet praesumitur bonus nisi probetur malus" (bzw. "donec probetur contrarium"). Einen Sinn hätte also die Aussage:
"Qui semel malus, numquam praesumitur bonus".
Ich wage eine Spekulation. Möglicherweise wurde fälschlich der hs. Befund als "pertenditur" gedeutet, falsche Auflösung der abgekürzten ersten Silbe (per statt prae), zweite Silbe "tend" statt "sum" gelesen. Aufschluss kann da aber nur das Bild der Handschrift bieten.