Zum Glück kann kein Gericht (in Österreich oder Deutschland) rechtswirksam die Blödheit einer Person feststellen. Es kann einer Person zwar rechtswirksam ein Sachwalter bestellt werden, auch von Amts wegen. Da mir aber kein Nachteil daraus entstehen kann, dass ich die, offensichtlich gar nicht existente, Fußnotenfunktion auf
http://www.latein.at nicht finden kann, erfülle ich diesen Tatbestand Gott sei Dank nicht; oder sollte ich besser sagen: noch nicht?
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Jedenfalls vielen Dank für die ausführliche Erklärung!
![Wink ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Qui statuit aliquid parte inaudita altera,
aequum licet statuerit, haud aequus fuit.
(Sen. Med. 199-200)