ja, deine Gedanken sind sehr gut, Zythophile! Aber es gibt in grammatischer Hinsicht wohl keine Möglichkeit, logisch-zeitliche Bezüge in einer größeren Matrix darzustellen, lediglich die Wahl des Tempus in Bezug auf EINEN Fixpunkt, hier das Hauptsatzprädikat, ist die Norm. Angenommen, deine Hypothese stimmt, dann wäre ein Konj. Imperf. also eine direkte Möglichkeit, auszudrücken, dass der Inhalt des GS sich zwar vor dem AcI, aber erst nach dem HS vollzieht. Dagegen spräche nur der besagte § 464, 1, in dem ein Konj. Plq. steht, der aber als "nachzeitig" zum Nebentempus im HS bezeichnet wird, also zur Zeit des HS ebenfalls noch nicht vorliegt.
Betrachtet man nocheinmal das Beispiel:
Cäsar zweifelte nicht, dass die Gallier alles tun würden, was er befehle und gefordert habe.
Caesar non dubitavit, quin Galli omnia facturi essent, quae imperaret et postulavisset.
dann müsste das Fordern ja vor dem Machen geschehen, und nach dieser neuen Erklärung schon zur Zeit des HS in irgendeiner Weise bestehen, während das Befehlen also offenbar gleichzeitig scheint, weil es eben noch nicht gültig ist auf der Achse des HS? Das wäre denkbar, aber ich tue mich immer noch schwer mit der Erklärung dieser schroffen Koordination der Tempora im GS, zumal beide eine ähnliche Wortbedeutung haben...
Eine Nachlässigkeit und die Wahl des "bequemeren" Konj. Imperf. mag bei den Beispielen zutreffen, in denen ausschließlich Imeprf (trotz vermeintlicher Vorz.) steht, aber Sätze wie der oben zeigen, dass es wohl noch andere Motivationen, die über eine reine Variatio hinausgehen, geben muss, vielleicht für uns schwer nachvollziehbare....