Prudentius hat geschrieben:Eure Diskussion krankt daran, dass ihr nicht beachtet, dass das Reflexivum zwei Beziehungen hat, und so pendelt ihr von der einen zur anderen, ohne es zu merken.
danke für die belehrung
, aber ich ging eben davon aus - du hast ja meine worte zitiert - , dass die rein grammatische übereinstimmung (sua > opportunitate) hier keiner weiteren erwähnung bedarf, sehr wohl aber die frage, auf wen oder was sich sua rückbezieht, also wessen opportunitas letztlich gemeint ist. und das ist keineswegs so eindeutig.
wessen "günstige lage" oder "günstige position" ist also gemeint? die der lager? oder die der wasserholer?
Livius' formulierung lässt beide möglichkeiten zu. aber ist beides gleichermaßen sinnvoll?
nehmen wir an,
ex sua cuiusque opportunitate beziehe sich auf die wasserholer. mit
cuiusque wäre dann der einzelne wasserholer (und nicht irgendeine "partei" ) gemeint, dem der fluss Aufidus von dort aus zugang ermöglicht, wo es für diesen einzelnen wasserholer eben günstig ist.
aber erfolgt dieser zugang nicht ohnehin vom lager aus? im folgesatz heißt es
: ex minoribus tamen castris .. liberius aquabantur Romani, d.h., unter aditus ist also doch wohl der weg vom lager zum fluss zu verstehen, und nicht etwa der unmittelbare zutritt zu diesem von einer günstigen stelle des ufers aus.
außerdem kann wohl nicht angenommen werden, dass jeder einzelne wasserholer seine eigene günstige stelle (am ufer) gehabt hätte, von der aus er an den fluss gelangte.
ich bin also - re diligentius perpensa - nach wie vor der meinung,dass sich "
ex sua cuiusque opportunitate" auf die beiden lager bezieht, und übersetze die stelle folgendermaßen:
da der fluss Aufidus an jedes der beiden lager heranfließt, ermöglichte er aufgrund* der günstigen lage eines jeden den wasserholern den zugang, allerdings nicht ohne feindberührung. unbehinderter jedoch holten die Römer das wasser vom kleineren lager aus,...* möglich ist auch: .
..ermöglichte er von der günstigen position eines jeden aus den wasserholern den zugang...