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Laptop hat geschrieben:Hallo, habe einen Text
... regnum, quod in dioeceses, paefecturas, etc. describitur.
Hat jemand eine Idee wie man diese beiden Begriffe (dioecesis und praefectura) am allgemein verständlichsten ins Deutsch übertragen?
Sleumer: Kirchenlat. Wörterbuch hat geschrieben:dioecesis, is u. eos, gen pl.: eon f. (διοίκησις)
das Verwaltungsgebiet, bes. Bezirk eines Bischofs, Diözese, Bistum
Sleumer: Kirchenlat. Wörterbuch hat geschrieben:praefectura, ae f.
1. das Vorsteheramt, Aufseheramt
2. Stadthalterschaft
Der Ausdruck Präfektur (lateinisch praefectus - Statthalter) bezeichnet:
- eine Gliederungseinheit des römischen Reiches ab Kaiser Konstantin I, siehe Römische Provinz
- die 47 Präfekturen Japans in der deutschen Übersetzung
- die Hauptstädte der französischen Départements, siehe Präfektur (Frankreich)
- in Italien die Behörde des prefetto einer Provinz, siehe Präfektur (Italien)
- die 54 sog. Nomà (Singular: Nomós) als Einheiten der Verwaltungsgliederung Griechenlands, siehe Politische Gliederung Griechenlands
- die Gliederungen der oberen Verwaltungsebene in Albanien, siehe Präfekturen Albaniens
- ein Bistum "auf Probe" in Missionsgebieten, siehe Apostolische Präfektur
Mort. VII 2 hat geschrieben: ... prouinciae quoque in frusta concisae; multi praesides et plura officia singulis regionibus ac paene iam ciuitatibus incubare, item rationales multi et magistri et uicarii praefectorum ...
Die preußische Landgemeindeordnung für die Provinz Westfalen von 1841 ersetzte die in der Franzosenzeit (1806 bis 1813) eingeführten Kantone mit Wirkung ab 1843 durch Ämter[2] (→ Ämter in Westfalen). Ämter waren die unterste Verwaltungsinstanz und wurden zunächst von durch die Regierung ernannten Amtmännern, später von Amtsbürgermeistern geführt. Ab 1874 nannten sie sich Amtsbezirke. Nach dem Zweiten Weltkrieg hießen die Leiter der Ämter Amtsdirektoren.
In Württemberg wurden in der frühen Neuzeit Ämter als Verwaltungseinheiten zwischen der Landesherrlichkeit und den Gemeinden eingeführt. 1758 wurde die Bezeichnung der Ämter in Oberamt geändert, wobei ein Oberamt mehrere Unterämter unter sich begreifen konnte; letztere wurden im Laufe des 19. Jahrhunderts nach und nach abgeschafft. Als der Zuwachs des württembergischen Territoriums zu Beginn des 19. Jahrhunderts eine Verwaltungsneugliederung erforderlich machte, wurden die Oberämter 1806 und nochmals 1810 neu eingeteilt. Mit der Anpassung der Verwaltungsstrukturen in Württemberg an das übrige Reich wurde 1934 die Bezeichnung „Landkreis“ eingeführt. 1938 wurden die Landkreise neu eingeteilt. Siehe auch Verwaltungsgliederung Württembergs.
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