Hilfe bei 'Ohrfeigen gegen Bezahlung'

Korrektur und Hilfestellungen bei Übersetzungen für die Schule und das Leben sowie deutsch-lateinische Übersetzungen für Nichtlateiner

Moderatoren: Zythophilus, marcus03, Tiberis, ille ego qui, consus, e-latein: Team

Hilfe bei 'Ohrfeigen gegen Bezahlung'

Beitragvon xxempathyxx » So 17. Nov 2013, 18:37

Hallo, ich wäre sehr froh wenn mir jemand meine Übersetzung korrigieren könnte außerdem hatte ich beim zweiten Teil des letzten Satzes einige Probleme:

L. Veratius fuit homo egregie inprobus atque immani vecordia. Is pro delectamento habebat os hominis liberi palma sua verberare. Eum servus sequebatur ferens crumenam plenam assium. Ut quemque depalmaverat, numerari statim secundum duodecim tabulas quinque et viginti asses iubebat. Propterea praetores postea hanc legem sustulerunt iniuriisque aestimandis iudices se daturos edixerunt.

L. Veratius war ein besonders schlechter Mensch von schrecklicher/entsetzlicher Verrücktheit. Dieser machte sich daraus ein Vergnügen freien Menschen mit seiner Hand auf den Mund zu schlagen. Dabei folgte ihm ein Sklave, der einen Geldbeutel voll mit Assen trug. Sobald er jemanden ohrfeigte ließ er sich sofort, gemäß dem Zwölf-Tafel-Gesetz, 25 Asse bezahlen. Deshalb schafften die Prätoren dieses Gesetz danach ab ...

Es wäre echt nett wenn mit jemand helfen könnte :)
xxempathyxx
Advena
 
Beiträge: 2
Registriert: Sa 16. Nov 2013, 15:33

Re: Hilfe bei 'Ohrfeigen gegen Bezahlung'

Beitragvon marcus03 » So 17. Nov 2013, 19:04

hominis liberi :Singular

depalmaverat:Plqupf.

iniuriisque aestimandis: Dat. finalis
iniuriisque aestimandis iudices se daturos edixerunt: und verkündeten, sie
Richter zur Beurteilung von Unrechtstaten geben/einsetzen würden.
marcus03
Pater patriae
 
Beiträge: 11648
Registriert: Mi 30. Mai 2012, 06:57

Re: Hilfe bei 'Ohrfeigen gegen Bezahlung'

Beitragvon xxempathyxx » So 17. Nov 2013, 19:08

Dankeschön! :smile:
xxempathyxx
Advena
 
Beiträge: 2
Registriert: Sa 16. Nov 2013, 15:33

Re: Hilfe bei 'Ohrfeigen gegen Bezahlung'

Beitragvon Christophorus » So 17. Nov 2013, 23:10

xxempathyxx hat geschrieben: Ut quemque depalmaverat, numerari statim secundum duodecim tabulas quinque et viginti asses iubebat.

Sobald er jemanden ohrfeigte ließ er sich sofort, gemäß dem Zwölf-Tafel-Gesetz, 25 Asse bezahlen.




Das "sich" würde ich hier auf keinen Fall sinngemäß ergänzen. Es geht doch wohl darum, dass er den entsprechenden Passus des Gesetzes über Schadenersatz ausnutzte. Also ließ er dem Geschädigten die Summe auszahlen/abzählen und wurde dadurch straffrei - da es hier wohl keinen Grundsatz "Auge um Auge" gab.
Ein schönes Beispiel übrigens für die Bemühung um Rechtsgleichheit im antiken Rom, dass das Gesetz dann in dieser Form abgeschafft wurde, denn so wurden ja die Reichen bevorzugt und nicht belangt.


Und quisque heißt eigentlich "jeder" oder auch "der erstbeste" , aber das ändert am Sinn ja nicht viel.
Timeo Danaos et donuts ferentes.
Christophorus
Senator
 
Beiträge: 2818
Registriert: Sa 27. Nov 2004, 23:43


Zurück zu Übersetzungsforum



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 15 Gäste