marcus03 hat geschrieben: Tiberis hat geschrieben:"zu meinen gunsten" sollte man übrigens nicht mit "pro" übersetzen, sondern mit dat. commodi; somit also >
B) übtr., zur Bezeichnung: 1) des Schutzes, Vorteils, für, zum Vorteile, zugunsten
ich denke, es kommt darauf an, wie "zugunsten" zu verstehen ist. wenn es den schutz, die verteidigung oder die fürsorge beinhaltet, ist pro sicher richtig. z.b.: XY macht politik zugunsten der arbeiter = XY setzt sich für die arbeiter ein.
geht es jedoch allein um den vorteil, steht der dativus commodi, z.b. Cic. off. 3,63
: non solum nobis divites esse volumus, sed liberis, propinquis, amicis, maximeque rei publicaeich schließe aber nicht aus, dass es fälle gibt, wo beides richtig ist.
der würfel kann aber nicht gut zu jemandes verteidigung/schutz/ fürsorge usw. fallen: hier ist pro wohl fehl am platz.
vgl. auch Menge 210,3.
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