Immanuel Kant schreibt in seiner
Kritik der praktischen Vernunft Folgendes:
Er urteilet also, daß er etwas kann, darum, weil er
sich bewußt ist, daß er es soll, und erkennt in sich die
Freiheit, die ihm sonst ohne das moralische Gesetz
unbekannt geblieben wäre.*
… und was die Maßregeln betrifft, wie er dieses Gesetz befolgen könne, so dürfen diese hier nicht gelehrt werden; denn was er in dieser Beziehung will, das kann er auch.**
Ungefährer Sinn: Wenn die Vernunft dem Willen des Menschen durch das moralische Gesetz (den kategorischen Imperativ) die Vorschrift gibt, moralisch zu handeln, dann verleiht sie ihm auch grundsätzlich die Fähigkeit, dem so bestimmten Willen gemäß so zu handeln. Die Vernunft sagt „Du sollst…“ und damit zugleich „Du kannst…“, daher auch „Was du gemäß dem moralischen Gesetz tun willst, das kannst du dann auch tun.“
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1. Teil, 1. Buch, 1. Hauptstück, § 6 Anmerkung (am Ende) [S. 54].
** a.a.O., § 8 Anmerkung II [S. 65]