Ich betreibe Ahnenforschung und bin dabei auf einen lateinischen Eintrag aus einem Kirchenbuch von Romoos (Kanton Luzern, Schweiz) gestossen, den ich mit meinen geringen Lateinkenntnissen nicht übersetzen kann. Ich habe den Text transkribiert (nur bei zwei Wörtern bin ich mir nicht ganz sicher):
Juv: Petrus filius Joannis Hänsli et Barbara Aregger, Schuberg, 19 Annor:, 31 Jan [1807]
Cum dolores ob delicta (luxuria ?) in pueritia commissa in membro
virili et postea quasi insanabiles rationem ejus impedientes in astum
mererissent nocte (esclliens ?) domo laqueo sebi vitam misserime
eripuit et visitatus per praescriptas sine caeremoniis Christianis
in Caemeterio ad vesperas sepultus fuit in Rei Memoriam
Meine versuchte Übersetzung sieht so aus: Die unterstrichenen Wörter kann ich nicht übersetzen bzw. kann ich nicht in einen sinnvollen Satz einordnen, beim Rest bin ich mir halbwegs sicher. Bisher entnehme ich dem Eintrag nur, dass dieser Peter Hänsli ein Vergehen in der Kindheit beging (am männlichen Glied ?), sich mit einer Talg-Schlinge das Leben nahm und anschliessend ohne christliche Feierlichkeit auf dem Friedhof beerdigt wurde. Kann jemand mehr aus dem Text entnehmen? Im Anhang noch der Eintrag, falls dieser weiterhilft. Ich bin um jede Ergänzung/Korrektur froh!
Jüngling Peter, Sohn des Johann Hänsli und der Barbara Aregger, auf dem Schuberg, 19 Jahre alt, gestorben am 31.01.1807
Mit Schmerzen wegen einem Vergehen [?] in der Kindheit begangen am männlichen
Glied und nachher als unheilbar befunden [ejus impedientes in astum ?]
[mererissent nocte (esclliens ?) ?] zu Hause mit einer Talg-Schlinge das Leben genommen
[eripuit et visitatus per praescriptas ?] ohne christliche Feierlichkeit
auf dem Friedhof am Abend begraben worden in schuldigem Andenken.
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüsse
Felber