Moderatoren: Zythophilus, marcus03, Tiberis, ille ego qui, consus, e-latein: Team
consus hat geschrieben:Scribere te oportet – u u : audĭĭt.
iurisconsultus hat geschrieben:Ich bin leider ein Metrik-Autodidakt
marcus03 hat geschrieben:http://www.mbradtke.de/me000.htm
Das zweite i ist in der 1. Pers. Sing. Ind. Perf. Akt. naturlang, optime amice, also audĭī. Die Personalendung für die dritte Person usw. ist aber –ĭt. Eine Übersicht über die Personalendungen gibt es u. a. im Rubenbauer-Hofmann § 77a: -ī, -istī, -ĭt, -ĭmus, -istĭs, -ērunt/-ērĕ.
consus hat geschrieben:Die Personalendung für die dritte Person usw. ist aber –ĭt.
iurisconsultus hat geschrieben: Welche Regel entgeht mir?
Prudentius hat geschrieben:Es gehört ja nicht ganz her, aber etwas wundert es mich, dass du das 5. Buch der Aeneis liest, für mich liegt das sehr im Schatten, ...
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